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   VGH Bayern, 22.01.2004 - 1 ZB 03.294   

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https://dejure.org/2004,12756
VGH Bayern, 22.01.2004 - 1 ZB 03.294 (https://dejure.org/2004,12756)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22.01.2004 - 1 ZB 03.294 (https://dejure.org/2004,12756)
VGH Bayern, Entscheidung vom 22. Januar 2004 - 1 ZB 03.294 (https://dejure.org/2004,12756)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Baugenehmigung für eine Werbeanlage auf einem Grundstück; Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts; Bauplanungsrechtliche Unzulässigkeit eines am Rande eines Mischgebiets geplanten, in ein benachbartes Wohngebiet hineinwirkenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Werbeanlage im Mischgebiet

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit eines "Megaposters" in Mischgebiet?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2004, 844
  • BauR 2004, 1127
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 03.12.1992 - 4 C 27.91

    Bauplanungsrecht: Beurteilung von Werbeanlagen als bauliche Anlage

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2004 - 1 ZB 03.294
    Diese Regelungslücke wird aber geschlossen, indem eine selbständige Werbeanlage bauplanungsrechtlich wie ein Gewerbebetrieb behandelt wird (BVerwG vom 3.12.1992 E 91, 234/239 = NVwZ 1993, 983 ; vgl. auch Stock in König/ Roeser/Stock, BauNVO , 2. Aufl., § 4 RdNrn. 24 und 75; § 8 RdNr. 17).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2004 - 1 ZB 03.294
    Auch wenn keine überzogenen Anforderungen gestellt werden dürfen (BVerfG vom 23.6.2000 NVwZ 2000, 1163 ), genügt die schlichte Behauptung, eine bestimmte Rechtsfrage habe grundsätzliche Bedeutung, diesen Anforderungen nicht.
  • OVG Niedersachsen, 27.03.1997 - 12 M 1731/97

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Sache; Indizierung eines

    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2004 - 1 ZB 03.294
    Wegen des mit dem Zulassungsrecht angestrebten Beschleunigungs- und Entlastungszwecks kommt eine Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht in Betracht, wenn sich bereits im Zulassungsverfahren feststellen lässt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts im Ergebnis richtig ist (BayVGH vom 14.1.2004 - 1 ZB 03.2691; OVG Berlin vom 19.8.1997 NVwZ 1998, 197; NdsOVG vom 27.3.1997 NVwZ 1997, 1225).
  • OVG Berlin, 19.08.1997 - 8 SN 295.97
    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2004 - 1 ZB 03.294
    Wegen des mit dem Zulassungsrecht angestrebten Beschleunigungs- und Entlastungszwecks kommt eine Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht in Betracht, wenn sich bereits im Zulassungsverfahren feststellen lässt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts im Ergebnis richtig ist (BayVGH vom 14.1.2004 - 1 ZB 03.2691; OVG Berlin vom 19.8.1997 NVwZ 1998, 197; NdsOVG vom 27.3.1997 NVwZ 1997, 1225).
  • VGH Bayern, 14.01.2004 - 1 ZB 03.2691
    Auszug aus VGH Bayern, 22.01.2004 - 1 ZB 03.294
    Wegen des mit dem Zulassungsrecht angestrebten Beschleunigungs- und Entlastungszwecks kommt eine Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht in Betracht, wenn sich bereits im Zulassungsverfahren feststellen lässt, dass das Urteil des Verwaltungsgerichts im Ergebnis richtig ist (BayVGH vom 14.1.2004 - 1 ZB 03.2691; OVG Berlin vom 19.8.1997 NVwZ 1998, 197; NdsOVG vom 27.3.1997 NVwZ 1997, 1225).
  • VG München, 16.10.2018 - M 1 K 18.2402

    Baugenehmigung für Werbetafel - Erfolgreiche Klage gegen Ersetzung des

    Der Begriff der Störung im Sinne des 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO umfasst auch massive optische Einwirkungen (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 22.1.2004 - 1 ZB 03.294 - juris Rn. 11).

    a) Unter der Annahme, dass das Vorhabengrundstück sowie die davon westlich entlang der S* ...straße gelegenen Grundstücke eine Gemengelage bilden, und die E* ... Straße bzw. der S* ...weg eine trennende Wirkung zu den nördlich bzw. östlich gelegenen Wohngebieten hätten, wären die Grundstücke in den jeweiligen Randbereichen dieser Gebiete mit einer Verpflichtung zur gegenseitigen Rücksichtnahme belastet (BayVGH, U.v. 22.1.2004 - 1 ZB 03.294 - juris Rn. 13).

  • VG Augsburg, 21.12.2011 - Au 4 K 11.886

    Unwirksamkeit einer Festsetzung von Bauflächen im Bebauungsplan; Werbeanlage,

    Unabhängig von den von den Parteien zahlreich vorgetragenen rechtlichen Aspekten und unabhängig von der konkreten Gebietseinstufung kann zunächst auch eine massive optische Einwirkung grundsätzlich zur Verletzung des Gebotes der Rücksichtnahme führen (BayVGH vom 22.01.2004, Az. 1 ZB 03.294, juris-Rdnr. 11).

    Auch wenn hierbei nicht auf die Plakatierung und Bestückung der Werbetafel im Einzelnen, sondern auf die Anlage als solches abzustellen ist, kann dementsprechend grundsätzlich eine optische Beeinträchtigung zur Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme, das auch im Falle des § 34 Abs. 2 BauGB anwendbar ist (BayVGH vom 22.01.2004, Az 1 ZB 03.294, juris-Rdnr. 8), gegeben sein.

  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 9 B 18.1655

    Baugenehmigung für die Errichtung einer einseitigen Werbeanlage in der Nähe eines

    (4) Anhaltspunkte dafür, dass sich das klägerische Vorhaben trotz seiner Rahmenverträglichkeit ausnahmsweise - etwa aufgrund seiner "optischen Störwirkung" - wegen eines Verstoßes gegen das Gebot der Rücksichtnahme nicht in seine nähere Umgebung einfügen sollte (vgl. BayVGH, B. v. 19.2.2004 - 26 B 03.1688 - juris Rn. 13; B.v. 22.1.2004 - 1 ZB 03.294 - juris Rn. 14) sind im Hinblick darauf, dass die geplante Werbeanlage der herkömmlichen Größe (sog. Euro-Format) entspricht, nicht beleuchtet ist und noch dazu mit ihrer nach Osten gerichteten Ansichts- bzw. Werbefläche nicht in die westliche Wohnbebauung bzw. allenfalls marginal ab dem Obergeschoss in die nördlich auf dem Grundstück FlNr.
  • VG Ansbach, 06.07.2021 - AN 17 K 20.02788

    Fremdwerbeanlage im faktischen Dorfgebiet

    Der Begriff Störung erfasst nicht nur schädliche Umwelteinwirkungen im Sinn des § 3 Abs. 1 BImSchG, sondern jede städtebaulich erhebliche, die Umgebung beeinträchtigende Einwirkung (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2004 - 1 ZB 03.294 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • VG München, 25.09.2019 - M 29 K 17.30

    Trennende oder verbindende Wirkung einer Straße im Bebauungsplan

    Auch eine massive optische Einwirkung kann eine Störung sein (BayVGH, B.v. 22.1.2004 - 1 ZB 03.294 - juris Rn. 11).
  • VG Stuttgart, 11.07.2005 - 16 K 1802/05

    Zulässigkeit der Errichtung einer Mobilfunk-Basisstation mit zwei UMTS-Antennen

    Er erfasst deshalb nicht nur Beeinträchtigungen des Wohnens durch anlagenbezogene Immissionen, sondern umfasst alles, was sich im Wohngebiet als städtebaulicher (etwa das Bild des Baugebietes optisch beeinträchtigender) Fremdkörper erweist und dem gedeihlichen Zusammenleben der Gemeinschaft des Wohngebietes abträglich ist (Fickert/Fieseler, BauNVO, 9. Auflage 1998, Vorbemerkung §§ 2 ff. Rz 8.6.; OVG NW ZfBR 2003, 377; OVG NW BauR 2004, 1127).
  • VG Ansbach, 02.07.2020 - AN 17 K 19.01092

    Baurechtliche Genehmigung einer doppelseitigen unbeleuchteten Werbeanlage zur

    Auch eine massive optische Einwirkung kann eine Störung sein (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2004 - 1 ZB 03.294 - juris Rn. 11).
  • VG Augsburg, 29.01.2008 - Au 5 K 07.1694

    Baugenehmigung zur Errichtung einer zweiseitig hinterleuchteten

    Störungen im Sinne des Rücksichtnahmegebots bzw. des § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO (1962) sind nicht nur schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des § 3 Abs. 1 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), sondern alle städtebaulich erheblichen, die Umgebung beeinträchtigenden Einwirkungen, wozu auch massive optische Einwirkungen zählen können (BayVGH vom 22.1.2004 Az. 1 ZB 03.294).
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